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Podmienky poskytovania služby

1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Verkauf und Lieferung von Waren zwischen dem Verkäufer und dem Kunden („Käufer“).
1.2 Unternehmergeschäft (B2B): Ist der Käufer Unternehmer im Sinn des UGB, gelten diese AGB vollumfänglich.
1.3 Verbrauchergeschäft (B2C): Ist der Käufer Verbraucher, gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden Bestimmungen (insb. KSchG, VGG, FAGG) nicht widersprechen; zusätzlich gelten die Ergänzenden Verbraucherbestimmungen in Punkt 14.
1.4 Abweichende Bedingungen des Käufers werden im Unternehmergeschäft nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.5 „Schriftlich“ umfasst auch E-Mail.

2. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
2.2 Bestellungen des Käufers sind verbindliche Angebote. Der Vertrag kommt zustande durch (a) Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder (b) Lieferung/Versand oder (c) Rechnungslegung.
2.3 Sonderanfertigungen / kundenindividuelle Konfigurationen (z. B. Sonderbeizungen, Stoff-/Farbwahl außerhalb Lagerprogramm, Maßanfertigungen): Die Lieferverpflichtung entsteht erst nach Bestätigung der Ausführung durch das Erzeugerwerk/den Vorlieferanten.
2.4 Stornierungen sind im Unternehmergeschäft nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Bei Sonderanfertigungen ist eine Stornierung nach Produktionsfreigabe grundsätzlich ausgeschlossen; Anzahlungen/angefallene Kosten sind zu ersetzen.
2.5 Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit zumutbar und der Vertragsgegenstand nicht wesentlich verändert wird.

3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – ab Lager bzw. ab Werk, exkl. Umsatzsteuer, exkl. Verpackung/Transport/Montage.
3.2 Preisänderungen (B2B): Beruhen Preise auf Kostenfaktoren (insb. Zoll, Fracht, Rohstoffe, Energie, Vorlieferanten-Preislisten, Wechselkurse), ist der Verkäufer berechtigt, nachweisbar kostenbedingte Preisanpassungen bis zur Lieferung vorzunehmen.
3.3 B2C: Gegenüber Verbrauchern gilt der bestätigte Gesamtpreis; gesetzliche Preisänderungsrechte bleiben unberührt.

4. Lieferung, Liefertermine, Teillieferungen
4.1 Liefertermine/-fristen sind – sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart – unverbindliche Richtwerte.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
4.3 Bei Lieferverzug ist der Rücktritt im Unternehmergeschäft erst nach angemessener Nachfristsetzung möglich. Schadenersatz wegen Verzugs wird – soweit rechtlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz beschränkt (siehe Punkt 11).

5. Gefahrübergang, Versand, Transport
5.1 B2B: Versand/Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers; Gefahrübergang mit Übergabe an den Transporteur.
5.2 B2C: Gefahrübergang erst mit Übergabe an den Verbraucher.
5.3 „Frei Haus“ betrifft – sofern nicht ausdrücklich anders – nur die Transportkosten.

6. Abruf- und Abholaufträge, Annahmeverzug
6.1 „Auf Abruf“ oder „zur Abholung“ bestellte Ware ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
6.2 Bei Annahmeverzug ist der Verkäufer berechtigt, Ware einzulagern (Kostenersatz nach Aufwand) und/oder Nachfrist zu setzen und danach zurückzutreten und/oder im B2B pauschalierten Schadenersatz von 25% der Auftragssumme zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – spesenfrei binnen [z. B. 14 Tagen] ab Rechnungsdatum fällig. Skonto nur bei ausdrücklicher Vereinbarung auf der Rechnung.
7.2 Verzugszinsen (B2B): gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz).
7.3 Verzugszinsen (B2C): gesetzliche Zinsen gem. § 1000 ABGB, sofern nicht wirksam anderes vereinbart.
7.4 Betreibungskosten (B2B): EUR 40 Pauschale gem. § 458 UGB sowie zweckentsprechende Betreibungskosten nach Maßgabe des Gesetzes.
7.5 Aufrechnung/Zurückbehaltung:
– B2B: Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
– B2C: Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (inkl. Zinsen und Kosten) Eigentum des Verkäufers.
8.2 B2B: Weiterveräußerung nur im ordentlichen Geschäftsgang; Forderungen aus Weiterveräußerung werden bis zur Höhe der offenen Forderungen an den Verkäufer abgetreten.
8.3 Pfändungen/Zugriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.

9. Gewährleistung, Mängel, Reklamationen
9.1 B2B: Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 UGB. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen ab Übernahme schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
9.2 B2B: Gewährleistungsfrist – soweit rechtlich zulässig – 12 Monate ab Ablieferung.
9.3 B2C: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung (insb. VGG/ABGB); Einschränkungen/Verkürzungen sind grundsätzlich unzulässig.
9.4 B2C: Beweislastumkehr 1 Jahr ab Übergabe (sofern nicht unvereinbar).
9.5 Rechtsfolgen bei Mängeln:
– B2B: nach Wahl des Verkäufers Verbesserung, Austausch oder Preisnachlass; Wandlung nur bei wesentlichen Mängeln.
– B2C: Rechte nach Gesetz (grundsätzlich Wahl zwischen Verbesserung und Austausch, soweit nicht unmöglich/unverhältnismäßig).
9.6 Rücksendungen nur nach vorheriger Abstimmung; transportsichere Verpackung ist Pflicht.

10. Rücktritt/Vertragsauflösung durch den Verkäufer (B2B)
10.1 Bei wesentlichem Vertragsverstoß (insb. Zahlungsverzug, Annahmeverzug) kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten; bei endgültiger Leistungsverweigerung kann die Nachfrist entfallen.
10.2 Im Fall des berechtigten Rücktritts kann der Verkäufer im B2B 25% der Auftragssumme als pauschalierten Schadenersatz verlangen (Mäßigung/Nachweis geringer Schadenshöhe durch Käufer möglich); höherer Schaden vorbehalten. Zusätzlich sind angefallene Transport-/Montage-/Abmontagekosten zu ersetzen.

11. Haftung
11.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
11.2 B2B: Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; Haftung für entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden kann ausgeschlossen werden, soweit zulässig.
11.3 Transportschäden: B2B nach Gefahrübergang keine Haftung des Verkäufers; B2C gesetzliche Gefahrtragungsregeln bleiben unberührt.

12. Schutzrechte, Unterlagen
12.1 Pläne/Zeichnungen/Visualisierungen bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers; Nutzung/Weitergabe nur mit Zustimmung.
12.2 Bei Sonderanfertigungen nach Kundenvorgaben stellt der Käufer den Verkäufer von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei, soweit diese aus den Vorgaben des Käufers resultieren.

13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand (B2B)
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; UN-Kaufrecht (CISG) ist – soweit zulässig – ausgeschlossen.
13.2 B2B Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht in Wien.
13.3 Für Verbraucher gilt Punkt 14.6.

14. Ergänzende Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
14.1 Diese Bestimmungen gelten zusätzlich, wenn der Käufer Verbraucher ist.
14.2 Fernabsatz-/Auswärtsgeschäft: 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Maßgabe des FAGG.
14.3 Ausnahmen: Kein Rücktrittsrecht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Sonderanfertigung).
14.4 Gewährleistung: nach Gesetz (VGG/ABGB).
14.5 Beweislastumkehr: 1 Jahr ab Übergabe (sofern nicht unvereinbar).
14.6 Gerichtsstand Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten des Verbrauchers ist unwirksam (§ 14 KSchG).

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